Von Univ. Prof. Dr. Andrea Langmann Nahtstellenmanagement bei okulärer Lese-/ Rechtschreibstörung
Lesen ist in der heutigen Gesellschaft eine Schlüsselfunktion für Ausbildung, Beruf und soziales Umfeld geworden – 90% aller Arbeitsplätze setzen den Umgang mit schriftlichem Material voraus. Die Frage nach einer okulären Ursache einer Lese-/Rechtschreibstörung (LRS) ist trotz des Wissens um die Hirnteilleistungsschwäche als Ursache einer Legasthenie weiterhin in Diskussion geblieben, besonders in Hinblick auf die Indikation einer Brillen- und Prismenkorrektur.
Definitionsgemäß (ICD – 10) versteht man unter Legasthenie eine Lese-/Rechtschreibstörung, die nicht durch unterdurchschnittliche Intelligenz, unangemessene Beschulung oder eine Sinnesbehinderung (Auge, Ohr) erklärbar ist. Bei der Legasthenie liegt eine Störung im visuellen und / oder akustischen Informationssystem vor, Defizite in der Verarbeitung von Buchstaben / Wörtern in der Rinde linker Schläfenlappen und Hinterhauptslappen und / oder eine Schwäche in der gehirngesteuerten Verarbeitung nichtsprachlicher Information. Die klassischen Störungen betreffen daher die optisch-graphomotorische, die phonematisch-akustische, die kinästhetisch-artikulatorische, die melodisch-intonatorische und / oder die rhythmisch-strukturierende Differenzierungsfähigkeit. Entsprechend groß ist die Vielfalt der Berufsgruppen, die sich um die Betroffenen bemühen: Kinesiologie, Logopädie, Ophthalmologie, Pädiatrie, Pädagogik, MototherapeutInnen, Legasthenietraining ... um nur einige zu nennen.
Bedeutung der Ophthalmologinnen und Ophthalmologen
Differentialdiagnostisch muss bei Verdacht auf eine Legasthenie eine wirklich okuläre Ursache einer Lese-/Rechtschreibstörung abgegrenzt werden. Die anfänglich exakte Refraktionsbestimmung (bei Lese-/Rechtschreibstörung meist einschließlich einer Skiaskopie) stellt die Basis jeglicher weiterführenden Diagnostik dar. Neben Pathologien des vorderen und hinteren Augenabschnittes sind vor allem Fusionsstörungen, Konvergenz / Akkommodationsstörungen so-
wie Pathophorien ursächlich zu bedenken. Das sind Funktionsstörungen, die diagnostiziert und therapiert werden müssen. Dabei stellt die assoziierte Heterophoprie und deren Nachweisbarkeit mit dem Polatest nur einen kleinen Teil in der orthoptischen Diagnostik von okulären Lese-/Rechtschreibstörungen dar. Ergänzende dissoziierende Verfahren (Cover / Prismencovertest, Rotglasleiste, Binokulartests / Stereotests), Messungen der Fusionsbreite, der Akkommodation und der Akkommodationsflexibilität (Nahpunktbestimmung, evtl. Akkommodations Rock Methode, Akkommodations/Konvergenzverhältnis ...), sowie die Bestimmung der Motilität zum Ausschluss inkomitanter Störungen oder Störungen in Tertiärpositionen sind notwendig, um eine medizinisch fundierte Indikation zur Prismenbrillenverordnung oder zu weiterführenden diagnostischen Schritten stellen zu können. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass eine Lesestörung auch bei primär neuroophthalmologischen Erkrankungen Erstsymptom sein kann – denken wir nur an das hemi field slide Phänomen und den Verlust des Stereosehens bei Hypophysentumoren mit bitemporaler Hemianopie.
Ziel ophthalmologisch-orthoptischer Diagnostik muss es sein, notwendige Brillen zu verschreiben und unnotwendige zu vermeiden. Vergleichen wir dabei zwei Studien: Myhlendyck et al. finden in untersuchten Schulklassen 17,9% Lese-/Rechtschreibstörungen, von denen 14,5% eine okuläre Ursache hatten (Refraktionsstörungen, Hypoakkommodationen, Pathophorien ...) und lediglich 3,4% „echte Lese-/Rechtschreibstörung“ im Sinne einer Teilleistungsstörung. Auf der anderen Seite weist eine australische Studie darauf hin, dass bei nicht von Ophthalmologinnen und Ophthalmologen verordneten Brillen 34% unnotwendig waren. Hier das richtige Maß, das heißt, die fundierte medizinische Indikation zu stellen, ist unsere Aufgabe. |