Der Verband der pharmazeutischen Industrie hat den Verhaltenscodex verschärft
Die neue Pharmaindustrie-Etikette
Von Mag. Bernhard Steiner*
Die Pharmaindustrie leistet viel, muss aber auch intensiv
an Ihrem Image arbeiten, um nicht als eine Art Incentiveorganisation
für MedizinerInnen wahrgenommen zu
werden. Sie hat sich daher mit dem aktuellen Verhaltenscodex
selbst ein strenges Reglement verpasst.
In dieser Situation hat der
Verband der pharmazeutischen
Industrie Österreichs
(PHARMIG), seinen Verhaltenscodex
für Information, Werbung,
den Umgang mit Ärzten
und anderen Berufsgruppen
verschärft und präzisiert.
PHARMIG-Generalsekretär Dr.
Jan Oliver Huber hat im Gespräch
mit „Medical Network“
erläutert, wie sich die neue Etikette
gestaltet.
„Die pharmazeutische Industrie ist sehr stark kritisiert worden.
Es würden zu hohe Gewinne
erwirtschaftet, zu viel Marketingbudgets
eingesetzt, es würden Ärzte finanziert und so
weiter“, weiß Huber, „deshalb
haben wir diesen Codex
sehr viel klarer als die
letzte Fassung formuliert
und damit auch Standards
im Selbstverständnis der
pharmazeutischen Industrie
gesetzt. Wir wollen schließlich
alles tun, um ein faires
Miteinander und eine saubere
Branchenkultur zu gewährleisten.“
Berücksichtigt wurden auch die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes
und neue Medien
und Kommunikationsformen.
So widmet sich ein Abschnitt
des Codex dem Umgang
mit dem Internet.
Beschwerden aus den vergangenen
Jahren richteten sich
unter anderem gegen Gewinnspiele.
Diese Glücksspiele sind
jetzt generell verboten. Nur
mehr Preisausschreiben, die
den Teilnehmern eine fachliche
Leistung abverlangen, sind
möglich. Und auch nur dann,
wenn die Preise geringwertig
sind.
Symposien, Kongresse und andere
Weiterbildungsveranstaltungen
müssen ausschließlich
der fachlichen Fortbildung dienen
und dürfen nicht zu Luxusreisen
verkommen. Generalsekretär
Huber stellt klar: „Zur
Fortbildung brauche ich keinen
pompösen Rahmen.“ Zudem
haben Veranstaltungen grundsätzlich im Inland angesiedelt
zu sein. Es sei denn, zwingende
Gründe erfordern die Wahl
eines Veranstaltungsortes im
Ausland. Ehegespons, Kinder
und die Schwiegermutter müssen
zuhause bleiben oder die
Reise selber finanzieren: „Die
Einladung von Begleitpersonen
ist nicht gestattet, daher dürfen
pharmazeutische Unternehmen
für diese weder die Organisation
noch Kosten für Reise, Verpflegung, Übernachtung oder
Aufwendungen für Freizeitaktivitäten übernehmen.“
Strenge Regeln gelten für die
Abgabe von Ärztemustern: In
Anlehnung an das Arzneimittelgesetz
unterliegen Menge, Abgabezeitraum
und -modus genauen
Regulierungen.
Die Entwicklung eines modernen
Medikaments kann rund
eine Milliarde Dollar kosten.
Huber: „Pharmazeutische Unternehmen
sind Wirtschaftsunternehmen
und in der Regel
an der Börse gelistet und müssen
den Erwartungshaltungen
der Investoren entsprechen.“
Trotzdem dürfen neue Präparate
nicht länger als 12 Monate
nach erstmaliger Inverkehrbringung
das verkaufsfördernde Attribut „Neu“ in der Werbung für
sich in Anspruch nehmen. Auch
Studien und Anwendungsbeobachtungen,
die dazu dienen,
neue Erkenntnisse über das Präparat
nach der Zulassung zu gewinnen,
sind geregelt. „Anwendungsbeobachtungen
sowie alle anderen Studien
oder Datenerhebungen dürfen
nicht zum Zweck der Beeinflussung
von Therapie- oder Beschaffungsentscheidungen
oder
zu bloßen Werbezwecken missbraucht
werden“, heißt es im
Verhaltenscodex.
Insgesamt ein zu enges Codex-
Korsett? Durchaus nicht.
Dr. Jan Oliver Huber: „Eine
Reihe von pharmazeutischen
Unternehmen hat interne Guidelines,
die oft noch viel strenger
als die österreichischen Gesetze
und der Codex sind.“
WEITERE INFOS:
www.pharmig.at
* Mag. Bernhard Steiner ist
Geschäftsführer von HAAG
STREIT Österreich und
Gastautor von „Medical
Network“.
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